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Unterhalt an Kind,Kindesmutter,Auslandsfall ? Österreich,§ 33a EStG

Unser Mandat ist Vater eines Kindes (geboren im Jahr 2020) und lebt in Deutschland. Die Mutter des Kindes lebt mit diesem in Österreich und ist mit unserem Mandanten nicht verheiratet. Sie erhält dort die in Österreich dem deutschen Kindergeld vergleichbare „Familienbeihilfe“, unser Mandant hier in Deutschland bezieht für dieses Kind keinerlei Zahlungen. Er leistet monatlich einen festen Betrag für beide – Frage nun: Können diese Zahlungen unseres Mandanten als Unterhaltsleistungen im Rahmen der Anlage Unterhalt geltend gemacht werden und wenn ja, für welchen der beiden kann ein steuermindernder Abzug berücksichtigt werden?
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