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Sonderbedarf Freibetrag,auswärtige Unterbringung,verheiratetes Kind

Meine Mandanten haben ein Kind (21 Jahre), das sich in Ausbildung befindet. Das Kind wohnt außerhalb des Elternhauses in einer benachbarten Stadt und ist seit April 2020 verheiratet. Auszug aus der elterlichen Wohnung im Jahr 2019. Frage: Können die Eltern den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung wegen auswärtiger Unterbringung erhalten?
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