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§ 33 Abs. 1 EStG,§ 33a EStG,Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim

Der Elternteil eines Mandanten kommt in das Altenheim mit Pflegestufe III. Das Einkommen des Elternteils reicht nicht aus, um die Heimkosten zu tragen. Der Mandant muss den übersteigenden Betrag an das Altenheim zahlen. Sind diese Kosten steuerlich für meinen Mandaten abzugsfähig? Wenn ja, macht es einen Unterschied, ob der Mandant diesen Anteil an das Sozialamt zahlt oder an das Altenheim?
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