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Beerdigungskosten,Betriebsübergabe,dauernde Last

Der Sohn hat den landwirtschaftlichen Betrieb vom Vater im Jahr 1996 übernommen. Die Eltern bekommen Barunterhalt, ein Wohnrecht sowie alle Nebenkosten gezahlt. Diese Aufwendungen wurden beim Sohn immer als Versorgungsleistungen und bei den Eltern als sonstige Einkünfte abgesetzt bzw. versteuert. Jetzt ist der Vater gestorben und der Sohn hat die Beerdigungskosten gezahlt. Im damaligen Übergabevertrag der Landwirtschaft steht, dass das ebenfalls Versorgungsleistungen sind, dann müssten das ja auch sonstige Einkünfte bei der Mutter darstellen. Ist das korrekt, weil dadurch die Mutter in die Steuerpflicht gerät, sind es nicht vielmehr Betriebsausgaben bei der Landwirtschaft?
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