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Bauschäden,Beseitigung,agB

Gibt es aufgrund der potentiellen Gesundheitsschädigung eine Möglichkeit, die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen? Das ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnhaus unserer Mandanten wurde im Jahr 2006 bezugsfertig. Die Gesamtkosten des Hauses beliefen sich auf ca. 1,2 Mio. EUR. Sodann traten Schäden auf. Es waren an der Fassade Ausblühungen zu sehen, an vielen Stellen platzte der Putz bis zum Putzgewebe ab. Überdies waren, insbesondere an der Südfassade, Blasenbildungen und Farbablösungen zu beobachten. Ebenfalls gut erkennbar waren an vielen Stellen Risse in der Hauswand, so zum Beispiel im Anschlussbereich der Betonabdeckung. Circa 5 bis 6 Jahre nach Bezug waren mithin die ersten Schadensbehebungsmaßnahmen erforderlich. Als diese Schadensbilder sich im Verlauf weiter häuften, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Aus den Schadensbildern wird abgeleitet (vgl. Gutachten Dipl.- Ing- Saile, S. 14), dass Feuchtigkeit in den Baustoff eindringt. Die eigentliche Ursache für diesen Schaden konnte im Gutachten jedoch nicht eindeutig geklärt werden. Baumängel aber auch ein kapillarer Wasseraufstieg aus dem Erdreich kann mitursächlich sein.   Unsere Mandanten waren bemüht für die entstandenen Schäden in Zusammenarbeit mit einem beauftragten Rechtsanwalt Ersatz zu erhalten. Dies war jedoch – schon aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfristen – nicht möglich. Einzig mit dem damaligen Architekten und Bauleiter konnte kulanzhalber eine Zahlung von 50 TEUR vereinbart werden. In der Folge mussten unsere Mandanten die Sanierungsmaßnahmen gemäß der Gutachten der Ingenieure Kussauer und Saile auf eigene Kosten durchführen. Diese Umbaumaßnahmen wurden notwendig, weil die Feuchtigkeit in den Räumen zwangsläufig zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbildung führte. Bewohner von schimmelbefallenen Häusern sind einem erhöhten Risiko für Atemwegserkrankungen bis hin zu Asthma ausgesetzt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Einatmen von Schimmelpilzsporen zu allergischen und reizenden Reaktionen führt. Häufig kommen Kopfschmerzen und Konzentrationsbeschwerden hinzu. Um diese unausweichlich drohenden Gesundheitsschäden abzuwenden, war die umfassende Sanierung notwendig. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind in diesem Zusammenhang Kosten in Höhe von rd. 645 TEUR angefallen. Die Kosten für das Jahr 2019 beliefen sich auf T€ 372.
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