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Behinderten-Pauschbetrag,Pflege-Pauschbetrag,Nachweis der Voraussetzungen,§ 65 EStDV

Stpfl. ist im Juni 2019 schwer erkrankt und im Febr. 2020 verstorben. Es wurde kein Antrag nach dem SchwbG gestellt – der Antrag auf Pflegegeld wurde von der Krankenkasse nicht mehr beschieden, da der Stpfl. kurz nach Stellen des Antrags verstorben ist. Gibt es die Möglichkeit, einen Freibetrag nach § 33b EStG oder Pflege-Pauschbetrag geltend zu machen?
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