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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Fitnessstudios und Freizeitbäder

Vor geraumer Zeit hat unsere Mandantin einen Kooperationsvertrag mit einem Anbieter von Fitnessstudios und Freizeitbädern geschlossen. Jeder Arbeitnehmer, der sich an diesem Programm beteiligt, kann die vorhandenen Einrichtungen beliebig oft nutzen. Die Arbeitnehmer werden an den Kosten in etwa zur Hälfte beteiligt (d. h. zahlen einen entsprechenden Betrag an ihren Arbeitgeber). Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich von unserer Mandantin zu berücksichtigen? Das heißt Vorsteuerabzug ja/nein/teilweise oder Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe/sonstigen Leistung?
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