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wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,§ 15 UStG,Zweckbetrieb

Sachverhalt:Eine GmbH wurde zum 1.4.2018 in eine gGmbH geändert. Der Satzungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur.Das Restaurant betrifft den wirtschaftlichen Bereich.Die Eintrittsgelder betreffen den Zweckbetrieb.Die Spenden betreffen den ideellen Bereich.Es gibt eine Zuschussvereinbarung mit der Stadt für Investitionen und laufende Kosten.Bei den Investitionen wird pro Maßnahme ausbezahlt, d.h., nach Vorlage der Rechnung wird der Bruttobetrag ausbezahlt. Im Jahr 2018 wurden drei Investitionen von insgesamt 35.861 € bezuschusst.Für die laufenden Kosten wurde von der Stadt ein Zuschuss in Höhe von 198.000 € gewährt. Dieser Zuschuss darf laut Vereinbarung nur für den ideellen Bereich bzw. Zweckbetrieb verwendet werden und nicht für die Bereiche der Vermögensverwaltung oder der steuerpflichtigen Geschäftsbetriebe.Es stellen sich uns folgende Fragen:Inwieweit ist ein Vorsteuerabzug möglich?Beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unstreitig in voller Höhe.Die Zuschüsse sind nicht als Entgelt anzusehen und unterliegen nicht der Umsatzsteuer.Bei den Netto-Aufwendungen für den Zweckbetrieb wurden bisher Vorsteuerbeträge in Höhe von 16.552 € geltend gemacht.Sind diese Vorsteuerbeträge aufzuteilen, da durch die Zuschüsse eine abzugsschädliche Verwendung der Eingangsleistungen vorliegt?Die Zuschüsse sind ja dem außerunternehmerischen Bereich zuzuordnen, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt, jedoch auch kein Vorsteuerabzug möglich ist.Beim Zweckbetrieb fallen bei den Eintrittsgeldern 7 % Umsatzsteuer an und ein Vorsteuerabzug ist möglich.Wie ordne ich die Aufwendungen für Personal, Miete, Strom, sonstige Kosten im Einzelnen den Bereichen Zweckbetrieb oder ideeller Bereich zu? Die Höhe der Aufwendungen betragen insgesamt 213.870 € und können nicht nur den Zweckbetrieb betreffen, da die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb nur 10.145 € betragen.Kann ich die Einnahmen des Zweckbetriebs von 10.145 € und den Zuschuss von 198.000 € ins Verhältnis setzen und somit 4,87 % Vorsteuern geltend machen?Wie verhält es sich mit den Vorsteuerbeträgen bei den Investitionen?Wird ein Wirtschaftsgut brutto bezuschusst, habe ich keinen Vorsteuerabzug?Wird ein Wirtschaftsgut nicht bezuschusst und betrifft sowohl für den Zweckbetrieb als auch für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, kann ich trotzdem die volle Vorsteuer geltend machen?Wird ein Wirtschaftsgut nicht bezuschusst und betrifft nur den Zweckbetrieb, kann ich dann den vollen Vorsteuerabzug geltend machen, da er mit den steuerpflichtigen Veranstaltungen in Verbindung steht?
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