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Blockheizkraftwerk,Verein,Wirtschaftlicher Betrieb

Verein X hat ein BHKW gekauft. X hat 95 % umsatzsteuerfreie Umsätze.Für den erzeugten Strom im BHKW wird für die Einspeisung ins Netz 100 % Umsatzsteuer abgeführt.Für das zur Betreibung des BHKW bezogene Gas wird anteilig Vorsteuer gezogen, und zwar aufgeteilt nach Leistungsmengen erzeugter Strom (Einspeisung ins Netz = umsatzsteuerpflichtig) und erzeugter Wärme (umsatzsteuerfreie Nutzung im Zweckbetrieb).Diese Vorgehensweise wurde auch von der Betriebsprüfung bejaht.Kann der für den Bezug von Gas vorgenommene anteilige Vorsteuerabzug auch für andere Kosten, die ausschließlich mit der Betreibung des BHKW in Zusammenhang stehen, geltend gemacht werden (Wartung, Öl etc.)?
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