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UST,ARZT,Vorsteuer

Unser Mandant hatte eine eigene Arztpraxis und führte vor allem umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Jedoch erstellte er auch umsatzsteuerpflichtige Gutachten. Infolgedessen zog er für einen im Jahr 2010 angeschafften Pkw anteilig 4,78 % der Vorsteuer, dies entsprach dem anteiligen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz. Der Pkw wurde vollständig dem Unternehmensvermögen zugeordnet, da die betriebliche Nutzung über 50 % lag.Im Jahr 2014 hat einen seinen Betrieb aufgegeben. Frage: Wie ist die Überführung des Pkw in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen umsatzsteuerlich zu behandeln? Eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme ist meiner Meinung nach nicht richtig, da die Vorsteuer auch nur in Höhe von 4,78 % gezogen wurde.
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