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Vorsteuerabzug,Ausgangsleistung,Ausland

Ein Unternehmensberater erbringt Beratungskosten in Inland sowie im Drittland (Schweiz). Die sonstigen Leistungen, welche für Schweizer Unternehmer in der Schweiz erbracht werden, sind in Deutschland nicht steuerbar, da der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG im Ausland liegt. Diese Umsätze betragen ca. 50 % des Gesamtjahresumsatzes. Hat der Mandant weiterhin den vollen Vorsteuerabzug für alle Betriebsausgaben?
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