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ruhender,Geschäftsbetrieb,Vorsteuer

Unser Mandant ist eine Kapitalgesellschaft.Der Geschäftsbetrieb ruht derzeit, d.h., es werden keinerlei Umsätze erwirtschaftet.Dennoch müssen die jährlichen Steuererklärungen/Jahresabschlüsse erstellt werden und die Bilanzen beim Bundesanzeiger eingereicht werden.Frage: Kann unser Mandant dennoch die Vorsteuern aus den Steuerberaterkosten geltend machen oder ist der ruhende Betrieb ein Ausschlusskriterium? Die Kapitalgesellschaft ist doch weiterhin Unternehmer.
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