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Rechnungsberichtigung,§ 31 V UStDV

Im Jahr 2018 wurde eine Rechnung mit falschem Empfänger ausgestellt. Statt diese an den Insolvenzverwalter zu stellen, erfolgt die Adressierung an die insolvente Firma.Kann hierfür eine neue Rechnung mit gleicher Rechnungsnummer und gleichem Rechnungsdateum (2018!) gedruckt werden? Also einfach nur Adresse ändern?Oder ist es erforderlich, im Jahr 2019 eine Gutschrift für die alte Rechnung zu erstellen und gleichzeitig eine neue Rechnung mit Rechnungsnummer und Datum aus dem Jahr 2019 zu erstellen?
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