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Umwidmung,Anlagevermögen,Umlaufvermögen

Für die Anschaffungskosten eines Kraftfahrzeugs wurden 228.571,43 € zuzüglich USt i.H.v. 43.428,57 € bezahlt.Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung wurden AK in Höhe von 150.000,– € als angemessen berücksichtigt.Das Kfz wurde dem Umlaufvermögen zugeordnet und wird zum gleichen Preis (272.000,– € brutto) zum 30.06.2019 wieder veräußert. Da bei der Veräußerung die volle Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ist die Frage, ob die gekürzte VoSt in Höhe von 14.928,57 € nachträglich berücksichtigt werden kann.
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