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Bauunternehmer,Leistungsempfänger,Gutachten

Ich bitte um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:Mein Mandant ist Bauunternehmer und war für eine Hausverwaltung tätig. Aufgrund von Mängeln hat die Hausverwatlung den TÜV als Gutachter eingeschaltet und verlangt nun diese Gutachterkosten von meinem Mandanten.Der TÜV hat eine Rechnung mit USt-Ausweis an die Hausverwaltung gestellt. Mein Mandant soll den Rechnungsbruttobetrag an die Hausverwaltung überweisen.Hat mein Mandant aus dieser Konstellation die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung des TÜV, auch wenn er nicht als Leistungsempfänger aufgeführt ist?
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