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B2B-Umsatz,Server,§ 15 II 1 Nr. 2 UStG

Der Steuerpflichtige unterrichtet Chinesisch über eine Vermittlungsplattform in Shanghai. Der Unterricht läuft online über eine Videositzung ab. Der Steuerpflichtige sitzt hier in Deutschland in seinem Büro.Die Schüler melden sich bei der Plattform über das Internet an und zahlen die Kursgebühr an den Internetdienstleister. Es gibt keine Vertragsbeziehung zwischen den Schülern und dem Steuerpflichtigen.Der Steuerpflichtige erhält eine monatliche Gutschrift für geleistete Stunden. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Internetdienstleister in Shanghai. Nach Abzug einer Vermittlungsprovision wird der Restbetrag aus dem Ausland auf das deutsche Konto des Steuerpflichtigen transferiert.Wie sind die Honorare für den Unterricht umsatzsteuerlich zu behandeln? Kann der Steuerpflichtige die Vorsteuer aus seinen Betriebsausgaben geltend machen?
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