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verdeckte Gewinnausschüttung,Vorsteuerabzug

Unser Mandant ist eine GmbH, deren Geschäftsführer seine mit dem Privatfahrzeug zurückgelegten betrieblichen Kilometer der GmbH in Rechnung stellte (mit USt-Ausweis). Die Rechnung wurde von der GmbH bezahlt und die Vorsteuer geltend gemacht. Das FA befand die Rechnung jedoch für zu hoch und kürzte sie entsprechend. Die auf die Kürzung entfallende Vorsteuer wurde nicht anerkannt. Zu Recht? 
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