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Vorsteuer,Recht

Bei folgendem Sachverhalt bitte ich um eine Stellungnahme:Eine GmbH mit Sitz in Deutschland bezieht bei einem Unternehmen in Lettland ein Holzhaus. Dieses Holzhaus ist für den privaten Bedarf des Gesellschafters L bestimmt. Dieser ist zu 50 % an der GmbH beteiligt. Bei der Lieferung des lettischen Unternehmers an die GmbH handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die GmbH stellt an den Gesellschafter eine Rechnung mit Gewinnaufschlag und deutscher Umsatzsteuer.Kann dies Probleme beim Vorsteuerabzug der GmbH geben, da diese das Holzhaus nicht für ihr Unternehmen bezieht?
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