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Insolvenzverfahren,Vorsteuerabzug,Zeitraum

Am 31.12.2018 wurde über das Vermögen der X GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet (Insolvenzplanverfahren). Die Gesellschaft musste im Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens diverse Kreditoren per Vorkasse bezahlen. Folglich Zahlung vor dem 31.12.2018, Leistungsdatum erst im Jahr 2019. Wie sind diese Zahlungen umsatzsteuerlich zu bewerten? Insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung der einzelnen Zeiträume!
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