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Vorsteuerabzug,Kleinbetragsrechnung,Leistungsempfänger

Es liegen Rechnungen < 250,– vor, die an A adressiert sind. Der tatsächliche Leistungsempfänger ist aber B. Kann B die Vorsteuer trotz des falschen Namens abziehen, wenn der Rechnungsbetrag unter 250,– liegt? Ist es also egal, ob gar kein Name (wie in Kleinbetragsrechnungen) oder ein falscher Name als Leistungsempfänger angegeben ist?
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