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§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG,§ 19 Abs. 1 UStG,§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,§ 168 AO,Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Der Mandant hat im Jahr 2017 eine Ferienort-Immobilie gekauft und umfangreich umgebaut. Die kurzfristige wochenweise Vermietung an fremde Dritte (Urlauber) erfolgte ab 2018. Die Kleinunternehmergrenze wird durch die Vermietungen nicht überschritten. Umsatzsteuerlich wurde bisher nichts vorgenommen.Meine Fragen:1. Kann für diese Objekt zur Umsatzsteuer optiert werden?2. Können die Vorsteuerbeträge aus den Umbaurechnungen geltend gemacht werden?3. Ist dies noch heute (in 2019) mit erstmaliger Abgabe der Gesonderten Feststellungserklärung für 2017 möglich?
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