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Rechnung,Kassenbon

Mandant legt Kassenbons eines Bauhauses mit Beträgen über 250,– € vor. Die Kassenbons enthalten alle erforderlichen Rechnungsbestandteile bis auf den Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers. Die Kassenbons sind an ein Bauhausformular fest angeheftet, auf dem Name und Anschrift des Leistungsempfängers vermerkt sind. Ist in dieser Form der Vorsteuerabzug möglich?
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