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Österreich,Vergütungsverfahren,Durchschnittssatzsbesteuerung

Unser Neumandant führt in Görlitz (Deutschland) ein Einzelunternehmen und verkauft dort Weine. Diese Weine bzw. Prosecco oder Sekt kauft er in Österreich ein und bekommt hierzu eine Rechnung. Bei einigen Winzern ist es jedoch so, dass diese der Durchschnittsbesteuerung in Österreich unterliegen und auf ihrer Rechnung 13 % USt ausweisen. Bei diesen Winzern findet die Anwendung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht statt. Wie muss ich bei unserem Mandanten als Erwerber damit umgehen? Liegt trotzdem ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor? Wenn nein, gibt es die Möglichkeit, die 13 % als Vorsteuer zurückzuholen? Laut meinen Recherchen findet das Vorsteuervergütungsverfahren hier keine Anwendung, da es sich um Wareneingang handelt.
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