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EUSt § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG,Ausfuhr Drittland,durchlaufender Posten

Mein Mandant ist Antiquitätenhändler und lieferte Waren in die Schweiz. Auf der Rechnung steht der Hinweis: steuerfreie Ausfuhrlieferung. Die Spedition, die er beauftragte, beförderte die Möbel in die Schweiz. Mein Mandant bezahlte die EUSt – mir ist nicht ganz klar, warum er sie bezahlen musste. Eigentlich übernimmt die EUSt doch der erwerbende Unternehmer – für ihn ist sie dann ein durchlaufender Posten?
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