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§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,§ 4 Abs. 4 EStG,Vorsteuerabzug bei Ehegattengrundstück

Ein Ehepaar hat 2009 ein Haus gemeinsam erworben – Seeling wurde angewandt, der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht. Die Ehegattengemeinschaft hat ein Büro (anteilig 16,96 % Anteil am Gesamtobjekt), das die selbständige Ehefrau zur Ausübung einer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit nutzt, an diese vermietet. Ertragsteuerlich wird das Mietverhältnis bei der Ehefrau nicht anerkannt, so dass nur 50 % der Miete zuzüglich darauf entfallender Vorsteuer berücksichtigt werden konnten.Aus der an die Grundstücksgemeinschaft gezahlten hälftigen Miete macht die Ehefrau den Vorsteuerabzug geltend. Ich habe bisher immer auch die Vorsteuer, die sie an die Grundstücksgemeinschaft zahlt, für die andere Hälfte als abzugsfähig bei der Unternehmerin behandelt. Ist das korrekt?
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