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Innergemeinschaftlicher Erwerb,Vorsteuerabzug,§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG

In einer Rechnung eines polnischen Unternehmens sind folgende Angaben in polnischer Sprache enthalten:• Name und Anschrift des Ausstellers und des Empfängers• Gegenstand der Lieferung• Betrag• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers und des Empfängers• Fortlaufende Rechnungsnummer• Lieferzeitpunkt• Hinweis auf innergemeinschaftlichen ErwerbDie Rechnung enthält in großer Schrift die Angaben: Proforma, Numer faktury und Data faktury, die nach den Angaben des Rechnungsausstellers für die Zollabfertigung notwendig sind.Erfüllen diese Angaben die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug in Deutschland im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs?
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