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Unternehmensvermögen,Zuordnung,Vorsteuerabzug

Unsere Mandantin betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel, sie hat 20 Grundstücke angekauft, diese werden aktuell Stück für Stück wieder verkauft (und mit Häusern durch die Baufirma ihres Ehemannes bebaut).Ein Grundstück wurde durch sie mit einem Musterhaus bebaut. Dieses möchte sie jetzt vermieten: EG an fremde Mieter zu Wohnzwecken und das OG an die Baufirma ihres Ehemannes für diese als Beratungsräume ... Das Haus wird jetzt im Jahr 2019 fertiggestellt. Baubeginn war 2018. Theoretisch könnte sie für das OG zur USt optieren und mindestens das OG dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen. ... Bisher ist nichts erfolgt bzw. dem Finanzamt erklärt worden. Frage: Wie greift die Frist 31.05. bei Herstellung von Gebäuden? Kann ich im Jahr der Fertigstellung 2019 noch zuordnen und auch die VoSt anteilig für 2018 holen?
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