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Rechnung,Anschrift,Verein

Ein Verein hat seinen Sitz in HH.Dieser ist im Vereinsregister eingetragen.Hier befindet sich kein Büro bzw. kein Vorstand hat in HH einen Wohnsitz oder eine Tätigkeitsstätte.Die angemieteten Büroräume/Geschäftsstelle befinden sich in XX.Der 1. Vorstand hat ebenfalls seinen Wohnsitz in XX.Diese angemieteten Büroräume/Geschäftsstelle sind nicht im Vereinsregister eingetragen.Der Verein bekommt grundsätzlich folgende Rechnungen:1. Rechnungsanschrift lautet auf den Verein in HH.2. Rechnungsanschrift lautet auf den Verein in XX.3. Rechnungsanschrift lautet auf die Anschrift des 1. Vorstandes mit Vereinsname.4. Rechnungsanschrift lautet auf die Anschrift des 1. Vorstandes ohne Vereinsname.5. Rechnungsanschrift lautet auf andere Vereinsmitglieder mit Hinweis in der Rechnung, dass diese für den Verein mit Anschrift in HH ist.6. Rechnungsanschrift lautet auf andere Vereinsmitglieder mit Hinweis in der Rechnung, dass diese für den Verein mit Anschrift in XX ist.7. Rechnungsanschrift lautet auf andere Vereinsmitglieder ohne Hinweis in der Rechnung, dass diese Rechnung für den Verein ist. Wie kann der Verein die Vorsteuer ziehen (Formalia)?Unterstellt, dass für alle Rechnungen ein Vorsteuerzug möglich ist. Eine Darstellung für die vier Bereiche (ideell etc.) im Verein im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer ist nicht notwendig. Ist die Änderung des Sitzes im Handelsregister zwingend notwendig?Die Steuer wird am Wohnsitz des Vorstandes in XX abgegeben.
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