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15a UStG,Vorsteuerberichtigung

Mein Mandant hat seit ca. einem Jahr fünf Zimmer kurzfristig (weniger als sechs Monate) umsatzsteuerpflichtig vermietet und die Vorsteuer für die vor einem Jahr angefallenen Umbaukosten geltend gemacht. Diese Zimmer sollen nun langfristig und damit umsatzsteuerfrei vermietet werden. Ist die Vorsteuer nach § 15a UStG mit 1/9 jährlich zu berichtigen?
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