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Unternehmensfremde Anlage,Vorsteuerabzug,§ 4 Nr. 12 a UStG

A hat eine Wohnimmobilie, die zu 50 % selbst genutzt wird und zu 50 % an die Tochter (zu fremdüblichen Konditionen) weitervermietet wird. Daraus erzielt A Vermietungseinkünfte nach § 21 EStG.A hat im Jahr 2017 eine Photovoltaikanlage auf der Wohnimmobilie installieren lassen. Der Strom sollte sowohl für den eigenen Teil genutzt werden als auch von der Tochter.Fragen:1.) Ist der volle Vorsteuerabzug aus der PV Anlage möglich, wenn der Strom teilweise selbst bzw. von der Tochter „bezogen“ wird?2.) Welche weiteren steuerlichen Folgen ergeben sich im Hinblick auf die Eigennutzung? Muss ein geldwerter Vorteil besteuert werden?
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