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A renoviert ein Objekt in 2001. Verteilung Erhaltungsaufwand auf 4 Jahre. Objekt wird mit Kaufvertragdatum 2003 veräußert. Übergang Nutzen und Lasten in 2004. Frage: Bei Veräußerung ist der bisher nicht verteilte Erhaltungsaufwand im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen. Was ist der Zeitpunkt der Veräußerung: Datum Kaufvertrag oder Übergang Nutzen und Lasten? Bei Anwendung § 23 EStG ist i. d. R. auf das Kaufvertragsdatum abzustellen. Zeitpunkt bei § 82 a EStDV (Nutzen und Lasten)?
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