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Ein Mieter führt in den Monaten März bis Dezember diverse Instandhaltungsarbeiten an einem vermieteten Objekt des Steuerpflichtigen durch. Hierfür werden von dem Mieter folgende Aufwendungen mit dem Vermieter abgerechnet:1. Diverses Arbeitsmaterial € 6.530,002. Diverse Arbeitsstunden in Höhe von € 25,00/Std. insgesamt € 4.270,00Gemäß Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sollen diese Aufwendungen mit der von dem Mieter zu zahlenden Miete aufgerechnet werden.1. Fragen zum VermieterSind die aufgelisteten Beträge beim Vermieter als Instandhaltungsaufwendungen abzugsfähig (gleichzeitig würde dieser Betrag als Mieteinnahme zu versteuern sein)?2. Fragen zum MieterErgeben sich beim Mieter bezüglich der aufgelisteten Beträge steuerpflichtige Einkünfte?a) Liegen sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Ziff. 3 EStG vor? oderb) Liegen sogar Einkünfte gemäß § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) vor?
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