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Unsere Mandantin hat eine bisher selbstgenutzte Wohnung geerbt. Für diese Wohnung hat sie seit 2013 (erstmalig) eine Vermietungsabsicht. In diesem Jahr wurden auch Kosten (Strom, Renovierungen etc.) angesetzt. Der Bescheid erging dann vorläufig, weil die Überschusserzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann. Nun sind auch für 2014 weitere Renovierungen und Kosten angefallen. Auch hat ein Gespräch (kein Auftrag) mit einem Makler stattgefunden, der die Wohnung als sehr schwer vermietbar ansieht (wegen z.B. undichter Balkon, Nachtspeicheröfen, geringe Rücklagen, Fassade, Flachdach). Es werden nur private Anzeigen geschaltet. Können die Aufwendungen weiterhin abgezogen werden, auch wenn ersichtlich ist, dass die Wohnung voraussichtlich nicht vermietet werden kann? Reicht die Vermietungsabsicht nicht aus? Werden die Bescheide generell vorläufig erlassen? Wie kann die Vermietungsabsicht am besten vor dem Finanzamt dargestellt werden?
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