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Meine Mandantin besitzt ein 2 Partein Haus. Unten wohnt Sie selbst und oben wurde vermietet. Beide Etagen sind gleich groß. Im OG hat bis mitte des Jahres 2013 eine IT-Firma Ihren Sitz gehabt. Ab 01.01.2014 wurde das gesamte OG an eine Familie zu Wohnzwecken vermietet. Der Mietvertrag ist befristet bis zum 31.12.2015. Anschließend soll eine private Nutzung über ca 5 Jahre stattfinden. Danach soll das OG wieder vermietet werden. Da das gesamte OG nicht zu Wohnzwecken geeignet war, wurden hier im Jahr 2013 große Renovierungsarbeiten in Höhe von 16.250,00 € durchgeführt. Das Objekt ist über mehr als 10 Jahre vermietet gewesen. Es wurde nie ein Überschuss erziehlt. Ohne die Renovierungsarbeiten von 16.250 € beträgt der Verlust in 2013; -3.156,00 €. Das Finanzamt hat nun den sich daraus ergebenen gesamten Verlust in Höhe von ca. 19.400 € gestrichen. Anschließend wurde unsererseits eine Verteilung der Renovierungskosten auf 10 Jahre beantragt. Laut Aussage des FA liegt folgendes vor: Aus dem eingereichten Mietvertrag für das Objekt geht hervor, dass die Vermietung nur für einen Zeitraum von 01.01.2014 - 31.12.2015 erfolgen wird. Da aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich ist, dass im Vermietungszeitraum kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann, scheidet die Berücksichtigung der erklärten ( negativen ) Einkünfte aus V+V aus. Eine etwaige Verteilung der Erhaltungsaufwendung auf mehrere Jahre hat insoweit keinen Einfluss ( vgl hierzu § 82b Abs 2 Estdv ) Gibt es hier eine andere gestaltungsmöglichkeit um den Verlust zu retten, z. B. Abzug nach EStG 35 a EStG möglich?
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