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Unsere Mandanten haben ein Darlehen auf ihren Namen aufgenommen, um den Hauskauf des Sohnes zu finanzieren. Der Sohn hat deshalb den Eltern ein Nießbrauchsrecht auf seinen Grundbesitz eingeräumt. Da das Objekt vermietet wird, wurde der entgeltliche Zuwendungsnießbrauch zeitanteilig bei den Eltern als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Analoge Behandlung (zeitanteilige Berücksichtigung des Nießbrauchs beim Sohn als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung). a) Auflösung des Nießbrauchs Unterliegt die Auflösung des Nießbrauchs der Besteuerung nach § 23 EStG? Wenn ja, gilt hier die Frist für grundstücksbehaftete Vorgänge von 10 Jahren? b) Beendigung des Mietverhältnisses Wenn das nießbrauchbehaftete Objekt nicht mehr vermietet wird und dadurch keine Einkünfte mehr erzielt werden, kann auch das Nießbrauchsrecht bei den Eltern nicht mehr als Werbungskosten zeitanteilig berücksichtigt werden. Erlischt dann auch die Verpflichtung beim Nießbrauchgeber für den Ansatz der zeitanteiligen Nießbrauchs als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung? Oder kommt es gar zu einer Verpflichtung der Berücksichtigung in voller Höhe in einem Jahr?
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