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Ein Mandant hat den Kauf einer Immobilie mit Hilfe eines Darlehens finanziert. Dieses Darlehen hat der Mandant nun vorzeitig zurückbezahlt. Die Bank stellte hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Besteht momentan eine Mögichkeit, diese Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen? Sind in dieser Frage Verfahren vor dem BFH anhängig?
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