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Eine Steuerpflichtige bekommt in 1995 ein Gebäude von Ihrer Mutter geschenkt mit Nießbrauchsvorbehalt. Dieser Nießbrauch wird am 12. Dezember 2013 gelöscht und die Steuerpflichtige vereinbart im Gegenzug eine dauernde Last nach § 323 ZPO. Das Gebäude wird renoviert im Dezember 2013 auch bereits vor der Löschung des Nießbrauchs. Die Erhaltungsaufwendungen werden in 12/2013 bezahlt Mieteinnahmen werden ab Januar 2014 erzielt. Sind die Erhaltungsaufwendungen in 2013 steuerlich absetzbar als Vorbereitung auf die Vermietung ab 2014? Auch für die Tage vor der Vereinbarung des Nießbrauchsverzichts am 12.12.2013? Kann die dauernde Last beim Belasteten als Sonderausgabe abgezogen werden. In voller Höhe oder mit dem Ertragsanteil der Last (Die Berechtigte ist bereits über 80 Jahre alt)?
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