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Kommt es bei einem Gebäude das in mehrere WG aufzuteilen ist, bei der Berechnung der 15%-Grenze auf das jeweilige WG an oder ist auf die Anschaffungskosten des Gesamtgebäudes abzustellen?Die hM stellt nach Kommentar Schmidt auf das Gesamtgebäude ab. Schmidt selbst stellt auf das jeweilige WG ab. Das Finanzamt stellt ebenfalls auf das jeweilige WG ab. Für den Mandanten wäre das Abstellen auf das Gesamtgebäude günstiger.
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