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Die Tochter T hat eine MFH errichtet. Sie hat hierfür von ihren Eltern E einen Geldbetrag erhalten. Den Eltern wurde hierfür ein Nießbrauchsrecht am dem errichteten MFH eingeräumt. Weitere Baukosten hat die Tochter mit Darlehen und eig. Mitteln finanziert.Im Rahmen eines Einspruchsverfahren hat das Finanzamt nun mitgeteilt, dass das Nießbrauchsrecht bei den Eltern als entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch beurteilt wird und entsprechend bei den Eltern auf die Lebenserwartung aufgeteilt, als Werbungskosten aus V+V beurteilt.Bei der Tochter will das Finanzamt analog Einnahmen aus dem Nießbrauch ansetzen. Als Bemessungsgrundlage für die Gebäude-Abschreibung will das Finanzamt lediglich die Herstellungskosten abzüglich des Nießbrauchsentgeltes anerkennen. Ich halte dies für falsch, die Tochter hat ja defacto die Herstellungskosten aufgewendet – z.T durch ihre eigenen Zahlungen sowie durch die Einräumung des Neißbrauchs zugunsten der Eltern. Eine Kürzung der Gebäude-Abschreibung führt m.E. zu eine doppelten Besteuerung, da die Tochter ja unstrittig das Entgelt für den Zuwendungsnießbrauch als Einnahmen versteuert. Ich bitte Sie um Ihre steuerrechtliche Beurteilung und bedanke mich für Ihre Mühe.
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