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Ein Mandant hat eine Wohnung seiner studierenden Tochter überlassen. Mietzahlungen sind aber nicht geflossen. Kann ein Mietverhältnis anerkannt werden im Hinblick auf eine irgendwie geartete 'Verrechnung' mit der Unterhaltspflicht des Mandanten? Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Mandant andernfalls die Mietzahlungen für eine Fremdwohnung übernommen hätte?
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