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Ein Mandant hat im Zuge einer Erbauseinandersetzung ein Mehrfamilienhaus erworben. Das Erbe der Erbengemeinschaft (Mandant und dessen Bruder) bestand aus 2 gleichwertigen Mehrfamilienhäusern. Der Wert beider Grundstücke wurde mit jeweils TEUR 200 festgelegt. Die Anschaffungskosten des Mandanten für das von ihm übernommene Grundstück betragen danach TEUR 100 (durch die Hingabe des 50%igen Anteils am anderen Grundstück, das der Bruder erhalten hat). Nach Abzug des Grund und Bodens betragen die Gebäude-Anschaffungskosten des hälftigen Anteils TEUR 60. Innerhalb von 3 Jahren sollen TEUR 16 für Renovierungskosten ausgeben werden. a) Liegen in dieser Höhe hinsichtlich der 15%-Grenze anschaffungsnahe Aufwendungen vor? b) Oder sind die Instandhaltungskosten bei dieser Berechnung nur mit 50% einzubeziehen, da das Gebäude ja nur zu 50% entgeltlich erworben wurde, die Renovierungsaufwendungen aber das gesamte Gebäude betreffen? Die zu berücksichtigenden Aufwendungen betrügen danach ja nur TEUR 8 (16 x 50% = 8) und damit weniger als TEUR 9 (60 x 15%).
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