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GmbH gibt Gesellschafter- Geschäftsführer HL (Anteilseigner mit 40%) ein Darlehen. Darlehen: Zinsbindung 10 Jahre, Zinssatz banküblich, besichert 2. Rang im Grundbuch (Hinweis: 1. Rang besetzt durch Kreditinstitut).HL kauft nun ein Geschäftsgebäude (20% Eigenkapital, 40% Bankdarlehen, 40% Darlehen aus seiner GmbH (siehe oben). HL vermietet nun das Geschäftsgebäude an seine GmbH (40% Anteilseigner und selbst GGF). Mieteinnahmen bei HL = Vermögensverwaltung und somit V+V (§ 21 EStG), Zinsen an die GmbH = Werbungskosten nach § 9 EStG? M.E. ist eine Betriebsaufspaltung nicht gegeben, weil HL die GmbH nicht beherrscht. Aber: GmbH gibt Darlehen an HL, HL kauft Objekt und vermietet an GmbH: Kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO, weil Banküblich finanziert wurde?Hinweis: HL arbeitet noch für Fremdarbeitgeber im Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtig, ist demnach nicht gänzlich im Abhängigkeitsverhältnis zur GmbH.
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