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Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zweck der Vermietung gem. § 21 EStG wurde ein Gebäude erworben. Das Gebäude hat das Baujahr 1960. M.E. muss das Gebäude grds. gem. § 7 (4) Nr. 2a mit 2 % jährlich abgeschrieben werden, außer es wird eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen. Wie kann eine kürzere / tatsächliche Nutzungsdauer gem. § 7 (4) S.2 EStG nachgewiesen werden? Ist ein Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer auch während eines Veranlagungszeitraums möglich oder nur beim Kauf?
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