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Unser Mandant verkauft EFH zum Verkaufspreis von 300.000,00 € am 30.06.2014. Für dieses Haus besteht noch eine Darlehensrestschuld in Höhe von 250.000,00. Die lange Restlaufzeit (7 Jahre) bedingt eine entsprechend hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Insofern bleibt das Darlehen bestehen. Der Mandant nimmt ab 01.01.2015 an einer vermieteten Immobilie größere Umbaumaßnahmen vor; diese werden durch den Überschuss am Hausverkauf finanziert.Fragestellung: Wie kann eine Umwidmung des ursprünglich zur Finanzierung der selbstgenutzten Immobile aufgenommenen Darlehens vorgenommen werden? Welche Vorkehrungen sind zu treffen, dass diese Umwidmung steuerliche Anerkennung findet? Reicht es zB. aus, ein fiktives Darlehen aus den Umbaukosten aufzubauen, das in Zins- und Tilgungskonditionen dem ursprünglichen Darlehen angepasst wird?
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