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A erwirbt einen 20%-igen Anteil an einem vermögensverwaltenden Fond (GbR). Nach Rückfrage beim Fond wurde die Überschussermittlung ganz normal fortgeführt und ihm 20% des Ergebnisses zugerechnet. Unseres Wissens übersteigt der Kaufpreis den anteiligen Buchwert der im Fond vorhandenen Wirtschaftsgüter, so dass im Gegensatz zu den übrigen Gesellschaftern eine zusätzliche AfA entsteht. Ist der Fond verpflichtet für Zwecke der Feststellungserklärung eine Ergänzungsrechnung (analog Ergänzungsbilanz bei Mitunternehmerschaft) zu machen?
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