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Steuerpflichtiger ist zu 50% an einer Grundstücks-GbR beteiligt, die ausschließlich Einkünfte aus V+V erzielt. Am 01.07.2014 verstirbt er. Laut Erbvertrag vom Oktober 2011 erben die beiden Söhne (je zur Hälfte) den 50%-igen GbR-Anteil. Die Erben werden durch folgendes Vermächtnis beschwert: Der überlebende Ehegatte erhält auf seine Lebensdauer den unentgeltlichen Nießbrauch am gesamten dem Erstversterbenden gehörenden Grundbesitz (auch Miteigentumsanteile). Die Ehefrau erzielt somit Einkünfte aus V+V. Kann die Ehefrau die Gebäudeabschreibung als WK bei den Einkünften aus V+V geltend machen?
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