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Der Steuerpflichtige erhält zu Beginn 2013 durch Erbanfall ein Gebäude aus dem Jahr 1930. Dieses wurde bis zum Erbanfall durch die Erblasserin genutzt. Der Steuerpflichtige tätigt in der Folge Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 70.000,00 €. Das Gebäude ist nach den Renovierungen vermietet. Das Finanzamt ist der Auffassung, dass es sich hier um nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten gem. §255 HGB handelt. Dem gegenüber steht unsere Auffassung, dass es hier durch die Erhaltungsaufwendungen nicht zu einer Standarderhöhung gekommen ist und somit von Erhaltungsaufwand auszugehen ist. Ist bei einem in ununterbrochener Folge in Familienbesitz befindlichen Objekt anschaffungsnaher Aufwand bzw. Herstellungskosten zu negieren?
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