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A hat seinen Eltern das Elternhaus verkauft und vermietet es anschließend an die Eltern (Einkünfte V+V). Die Eltern sind beide pflegebedürftig und brauchten die Liquidität aus dem Hausverkauf für Ihren Lebensunterhalt bzw. Ihre Pflegekosten. Nun baut A das Haus behindertengerecht um (Rollstuhlrampen/Treppenlift etc.). Kann A die Kosten als Werbungskosten bei V+V ansetzen oder alternativ als außergewöhnliche Belastungen?
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