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Unsere Mandantin erwarb im Jahr 2000 ein Haus an der Ostsee. Seitdem vermietete sie dieses Haus als Ferienwohnung. Das Haus ist möbiliert, es sind Wäsche und Geschirr enthalten. Es ist im Jahr ca. 30 Wochen vermietet. Das Haus ist ein freistehendes Haus, das den umliegenden Häusern nicht ähnelt (kein Feriendorf). Kein klassisches Ferienhaus, sondern hat den Charakter eines Einfamilienhaus. Die Vermietung des Objektes wird zur Hälfte über eine Gesellschaft abgewickelt, die andere Hälfte der Vermietungen organisiert unsere Mandantin selber. Sie hat im Internet eine Homepage, auf der sie diese Immobilie als Ferienwohnung anbietet. Die Gesellschaft kümmert sich auch um die Reinigung (dies übernimmt ein Subunternehmer der Gesellschaft). Eine Rezeption ist nicht vorhanden. Die Schlüssel sind in einem Tresor am Ort, für diesen erhalten die Gäste eine Zugangskennung. Unsere Mandantin hat in den letzten Jahren sehr hohe Instandhaltungsaufwendungen, vor allem wegen Überschwemmungen. Im Jahr 2013 veräußerte unsere Mandantin das Objekt. Es wurde seit Erwerb der Immobilie Vermietungseinkünfte erklärt. Die Finanzverwaltung beabsichtigt unter Hinweis auf H 15.7 Absatz 2 EStH die Vermietung als Gewerbebetrieb anzusetzen und somit den Veräußerungsgewinn zu versteuern. Liegen bei der Vermietung gewerbliche Einkünfte vor?
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