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Unsere Mandantin hat ein Mietobjekt am 30.09.2004 erworben, welches am 30.06.2005 fertig gestellt wurde. Dieses Objekt war bis 31.03.2014 vermietet und wurde am 01.10.2014 veräußert, in der Zeit vom 01.04.-30.09.2014 kann keine Vermietungsabsicht nachgewiesen werden. Ist ein Werbungskostenabzug (einschließlich Abschreibungen) ist für diese Zeit nicht mögich? Wann ist der Beginn der Spekulationsfrist anzunehmen: 30.09.2004 oder 30.06.2005?
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